Hauskredit absichern – bei Krankheit oder Kündigung

Nicht alles lässt sich vorhersehen. Das gilt natürlich auch für Kredite und Finanzierungen. So lässt sich gerade eine Baufinanzierung bzw. ein Hauskredit zwar bis ins Detail vorausplanen, was nicht geplant werden kann, sind jedoch Veränderungen im Privat- oder Berufsleben.

Und gerade diese Veränderungen können dazu führen, dass die gesamte Finanzierung platzt. Damit es dazu nicht kommt, gibt es in diesem Ratgeber die besten Tipps zur Absicherung eines Hauskredites bzw. zum Umgang mit diesem im Ernstfall.

Hauskauf – eine langfristige Entscheidung

Nicht jeder Hausbauer oder Käufer ist sich bewusst darüber, welch´ langfristige Verbindung er mit dem Abschluss einer Bau- bzw. Hausfinanzierung eingeht. Die meisten dieser Finanzierungen laufen über 30 Jahre, da ist eine gute Vorausplanung unbedingt notwendig. Allerdings lässt sich nicht alles im Leben vorausplanen, wie wir im Folgenden sehen werden.

Arbeitslos mit Hauskredit – Was soll ich tun?

Nun ist es passiert: Man ist plötzlich arbeitslos und muss trotzdem den Hauskredit weiter bedienen. In diesem Fall ist die Not oft groß. In den folgenden Abschnitten zeigen wir mehrere gangbare Lösungswege auf.

Welche Möglichkeiten gibt es?

Neben dem obligatorischen Verkauf der Immobilie, der für die meisten Hausbesitzer eine Katastrophe wäre, gibt es bisweilen die Möglichkeit, eine Ratenpause mit dem Kreditgeber zu vereinbaren. Suchen Sie dafür das persönliche Gespräch.

Weiterhin kommt es gar nicht so selten in Deutschland vor, dass Baufinanzierungen direkt nach Abschluss oder auch später widerrufen werden. Auch dies ist eine Möglichkeit bei Kündigung wegen Krankheit oder ähnlichem.

Die Kündigung an sich wäre auch kein großes Problem, wenn da nicht die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung wie ein Damoklesschwert über dem Kreditnehmer schweben würde. Bei der Vorfälligkeitsentschädigung handelt es sich um eine Art Strafzahlung, die der Finanzierungsnehmer an den Kreditgeber zahlen muss. Sie soll die für den Kreditnehmer durch die vorzeitige Kündigung des Darlehens entgangenen Zinseinnahmen kompensieren.

Natürlich zahlt niemand gern diese Entschädigung. Sie wird allerdings vertraglich festgelegt, so dass die meisten Kreditnehmer davon ausgehen, um den schmerzhaften finanziellen Aderlass nicht herum zu kommen. Das stimmt allerdings so nicht. Es gibt durchaus Möglichkeiten, die es dem Kreditnehmer erlauben, eine Baufinanzierung zu widerrufen, ohne dafür die Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen. Eine solche kommt im folgenden Abschnitt zur Sprache.

Fehler in der Widerrufsbelehrung

Jeder Vertrag zwischen einem Kreditgeber und einem Verbraucher muss mit einer Widerrufsbelehrung versehen sein. Diese Widerrufsbelehrung muss wiederum ganz genau definierten gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Und genau hier liegt die Chance für den Kreditnehmer.

Verbraucherzentralen in Deutschland haben in den letzten Jahren mehr als 10.000 Kreditverträge genau unter die Lupe genommen. Dabei kam Erstaunliches heraus. In rund 80 Prozent aller Kreditverträge erwies sich die darin enthaltene Widerrufsbelehrung als fehlerhaft und damit als ganz oder teilweise unwirksam.

So findet sich beispielsweise in vielen Darlehensverträgen die Information, dass das Widerrufsrecht mit Inkrafttreten des Vertrages beginnt. Rechtsexperten weisen darauf hin, dass bereits diese Formulierung falsch ist und die angegebene Frist des Widerrufs somit ins Leere läuft. Somit kann der Vertrag mitunter auch nach Jahren noch gekündigt werden.

Prüfung des Darlehensvertrags durch einen Fachanwalt

Wenn Sie sich nicht zutrauen, die Prüfung des Darlehensvertrages selbst zu übernehmen, sollten Sie die Hilfe eines Fachanwalts in Anspruch nehmen. Dies gilt übrigens auch dann, wenn der Vertrag in Ihren Augen nach einer ersten Prüfung klare Fehler enthält. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, Kreditverträge über die Verbraucherzentralen prüfen zu lassen. Auch hier werden für die Prüfung spezialisierte Anwälte eingesetzt.

Die Gebühren liegen bei einer Prüfung über die Verbraucherzentrale zwar niedriger, allerdings kann die Bearbeitungszeit zehn Wochen und mehr betragen. Nicht immer steht dem Kreditnehmer dieser Zeitraum zur Verfügung, weshalb der persönliche Gang zu einem Fachanwalt vorteilhafter sein kann.

Wie kann ich vorab meinen Hauskredit absichern?

Es gibt verschiedene Versicherungen, mit denen Sie Ihren Hauskredit absichern können. Eine der gängigsten Formen ist die Restschuldversicherung. Diese Versicherung übernimmt bei Tod des Hauptverdieners die Tilgung der Kreditschulden. So wird die Familie nicht mit der Restkreditsumme belastet, falls Sie selbst die Zahlungen nicht mehr leisten können.

Weitere Tipps zum Hauskredit

Rücklagen bilden

Beim Abschluss eines Hauskredits ist es ratsam, frühzeitig Rücklagen zu bilden. Diese Rücklagen dienen als finanzielle Reserve, um unerwartete Ausgaben oder Einkommensverluste abzufedern, ohne dass Sie in Schwierigkeiten geraten, Ihre monatlichen Raten zu zahlen.

Flexible Vertragsoptionen wählen

Wer sich im Vertrag möglichst viele Optionen offen hält, ist im Ernstfall deutlich besser gestellt. Dazu gehören z. B. Möglichkeiten wie Sondertilgungen, mit denen Sie außerplanmäßige Zahlungen leisten können, sowie die Option, die Ratenhöhe an veränderte finanzielle Verhältnisse anzupassen.

Solche flexiblen Vertragsbedingungen geben Ihnen mehr Kontrolle über die Finanzen und tragen dazu bei, das Risiko von Zahlungsschwierigkeiten zu verringern. Diese Vorkehrungen schaffen eine stabile Grundlage für die langfristige Finanzierung des Eigenheims.

Fazit

Um im Ernstfall nicht völlig aus der Bahn geworfen zu werden, sollte jeder Hausbesitzer entsprechend vorsorgen, etwa durch den Abschluss einer Restschuldversicherung. Zudem ist es wichtig, Optionen wie beispielsweise die Möglichkeit zur vorzeitigen Kündigung der Hausfinanzierung zu kennen, denn diese können den Finanzierungsnehmer im Ernstfall vor riesigen finanziellen Problemen bewahren.

Foto: © AnggiDimas / stock adobe

 

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