Energieausweis erstellen – Das müssen sie beachten!

Seit 2007 ist es Pflicht, einen Energieausweis vorzulegen, wenn Sie eine Immobilie neu vermieten oder verkaufen möchten. Damals hat das Gebäudeenergiegesetz die Energiesparverordnung des Bundes abgelöst.

Ziel der neuen Rechtsnorm war es unter anderem, Käufern und Mietern einen besseren Überblick über den zu erwartenden Energieverbrauch im Haus zu bieten. Vor allem im Bereich der Heizenergie kann Sie ein Blick auf den Energieausweis vor dem Kauf oder der Anmietung einer echten Kostenfalle bewahren.

Inzwischen sind die ersten Energieausweise längst abgelaufen – denn in der Regel haben diese eine Gültigkeit von 10 Jahren. Wenn Sie also beispielsweise ein geerbtes Haus verkaufen möchten und es bereits einen alten Energieausweis gibt, sollten Sie unbedingt darauf achten, ob dieser noch gültig ist.

Wir zeigen Ihnen in diesem Artikel, wie genau das mit dem Energieausweis erstellen funktioniert, was Sie als Hausbesitzer selbst davon haben und wie Sie von einer guten Zusammenarbeit mit Anbietern eines Energieausweises profitieren können.

Was ist ein Energieausweis?

Ein Energieausweis ist letztlich eine Art Steckbrief für Ihre Immobilie. In erster Linie soll er die Energieeffizienz eines Hauses abbilden. Dafür gibt es verschiedene Parameter, die hier dargestellt werden. Teil eines Energieausweises sind immer auch Empfehlungen des jeweiligen Energieberaters, wie Sie kostengünstige Modernisierungsmaßnahmen an Ihrer Immobilie vornehmen könnten. Dabei geht es natürlich um solche Maßnahmen, die zu einer besseren Bewertung der Immobilie auf dem Energieausweis selbst führen würden.

Der Energieausweis zeigt, wie der Energiebedarf eines Gebäudes zu bewerten ist. Dabei wird zwischen Primärenergiebedarf und Endenergiebedarf unterschieden. Sie können den Standard Ihrer Immobilie auf einem Farbband ablesen, das außerdem von Buchstaben des Alphabets begleitet wird.

Bei einem Energiebedarf im grünen Bereich mit den Buchstaben A+, A, B oder C spricht man einem Haus, das eine gute energetische Effizienz aufweist. In der Klasse A+ finden sich in der Regel Energieeffizienzhäuser wieder. In den Klassen A oder B sollte Ihre Immobilie liegen, wenn es ein Neubau ist.

In der Klasse C finden Sie die meisten energetisch gut modernisierten Altbauten wieder. Die Energieeffizienzklassen D und E entsprechen dem Durchschnitt des deutschen Gebäudebestands. Ab F kommen Sie in einen Bereich, in dem ältere Immobilien bislang energetisch nicht wesentlich modernisiert wurden. F färbt sich zum Ende hin bereits stark orange, während die Buchstaben G und schließlich H als schlechtestes mögliches Urteil bereits rot sind. Hier besteht erheblicher Sanierungsbedarf und Sie müssen mit hohen Energiekosten rechnen.

Wenn Sie einen Energieausweis erstellen lassen möchten, müssen Sie beachten, dass es zwei Arten von Energieausweisen gibt. Der eine ist der Bedarfsorientierte Energieausweis. Bei der zweiten Variante spricht man von einem Verbrauchsorientierten Energieausweis.

Bedarfsorientierter Ausweis

Der Bedarfsorientierte Energieausweis ist bei Wohngebäuden mit bis zu vier Wohneinheiten und einem Bauantrag, der vor dem 1.11.1977 gestellt wurde, vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Hier haben Sie kein Wahlrecht. Auf der Grundlage verschiedener Angaben wird hierbei der Energiebedarf Ihres Wohngebäudes errechnet. Wichtig für die Berechnung sind dabei etwa:

  • das Baujahr des Hauses
  • die Gebäudedaten
  • die Art des Heizungssystems
  • der energetische Zustand der Gebäudehülle

Aus dem Energieausweis können Sie dann ablesen, wie viel Energie im Jahr für Warmwasser und Heizung pro Quadratmeter benötigt wird. Dabei handelt es sich allerdings nur um einen durchschnittlichen und damit rein theoretischen Wert. Sie können durch sparsames Verhalten etwa beim Gasverbrauch auch deutlich unter den hier angegebenen Werten landen.

Verbrauchsorientierter Ausweis

Haben Sie ein Gebäude mit mehr als vier Wohneinheiten oder eine Immobilie, die modernisiert oder nach dem 1.11.1977 erbaut wurde, haben Sie die Wahl zwischen einem bedarfs- und einem verbrauchsorientierten Energieausweis. Hier geht es mehr darum, wie viel Energie tatsächlich verbraucht wird. Als Vergleichswert werden dabei die Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre zurate gezogen.

Zusätzlich wird dabei auch auf weitere Feuerstellen wie etwa Kaminöfen geachtet. Während der bedarfsorientierte Energieausweis letztlich lediglich einen Richtwert anhand der Gebäudedaten liefert, bietet der verbrauchsorientierte Ausweis einen Überblick über das Heizverhalten der Bewohner der Immobilie in den letzten Jahren.

Was kostet ein Energieausweis?

Auch hier muss man zwischen dem Verbrauchs- und dem Bedarfsausweis unterscheiden. Der Bedarfsausweis ist aussagekräftiger, was die allgemeinen Merkmale der Immobilie angeht und die Erstellung dieses Ausweises ist mit mehr Aufwand verbunden. Aus diesem Grund ist der Bedarfsausweis deutlich teurer als der Verbrauchsausweis. Wenn Sie einen Energieausweis erstellen lassen möchten, müssen Sie für einen Verbrauchsausweis mit Kosten zwischen 40 und 100 Euro rechnen. Für einen bedarfsorientierten Energieausweis werden in der Regel Kosten ab 500 Euro fällig.

Gut zu wissen

Dabei handelt es sich um allgemeine Durchschnittswerte. Es gibt auch Anbieter, die den Energieausweis – gerade im Fall eines Bedarfsausweises – deutlich günstiger anbieten. Hier gilt es sowohl die Preise als auch die Leistungen der jeweiligen Anbieter genau zu vergleichen.

Wer darf Energieausweise ausstellen?

Um einen Energieausweis erstellen zu dürfen, muss man bestimmte Qualifikationen vorweisen können. Sie müssen sich auf die Suche nach einem Energieberater machen, der berechtigt ist, einen Energieausweis auszustellen. Leider gibt es keine Komplettliste aller Anbieter für den deutschen Raum – eine einfache Recherche im Internet zeigt Ihnen aber schnell die Adressen verschiedener Anbieter.

Wie finde ich den richtigen Dienstleister?

Wichtig ist dabei allerdings auch zu vergleichen, ob Sie es mit einem seriösen oder einem unseriösen Anbieter zu tun haben. Die Verbraucherzentralen beispielsweise warnen davor, dass es immer wieder Firmen gibt, die Ihnen mit einem Energieausweis das Geld aus der Tasche ziehen wollen. Das kann durch zu hohe Preise passieren – oder aber durch die fehlerhafte Ausstellung eines solchen Energieausweises.

Bei der Auswahl können Sie sich auch auf feste Institutionen verlassen. So bieten beispielsweise viele Innungs-Schornsteinfeger gleichzeitig auch ihre Dienste als qualifizierte Energieberater und Gebäudeenergieberater an und sind berechtigt, einen Energieausweis zu erstellen. Achten Sie bei der Auswahl des richtigen Dienstleisters auf jeden Fall darauf, dass Ihnen auch eine umfassende und fundierte Energieberatung zuteilwird. Denn letztlich bietet dieser Teil des Energieausweises für Sie als Immobilienbesitzer die Chance, schon kurzfristig an Ihrer Immobilie Maßnahmen zur Verbesserung der energetischen Effizienz zu ergreifen.

Fazit

Sie müssen einen Energieausweis erstellen lassen, wenn Sie eine Immobilie verkaufen oder vermieten möchten. Ein Energieausweis kann Ihnen als Käufer oder potenzieller Mieter einer Immobilie wichtige Informationen über den energetischen Zustand des Gebäudes geben. Beispielsweise lässt ein Energieausweis mit einer schlechten Energieeffizienzklasse darauf schließen, dass in dieser Immobilie der Einbau einer Wärmepumpe nur nach erheblichen energetischen Sanierungen Sinn machen würde.

 

Foto: ©Mediaparts / stock adobe

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