Wer einen Arbeitsvertrag abschließt, der geht damit einige Pflichten ein, erhält aber gleichzeitig auch entsprechende Rechte. Leider kommt es ob dieser Rechte und Pflichten immer wieder zu Problemen und Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern.
Information tut hier oft Not – unser Ratgeber soll Ihnen genau das bieten.
Wer gilt als Arbeitnehmer?
Als Arbeitnehmer gilt eine natürliche Person, die im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses auf Basis eines Arbeitsvertrags dazu verpflichtet ist, ihre Arbeitskraft (weisungsgebunden) gegen ein vereinbartes Arbeitsentgelt dem Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen.
Rechte & Pflichten im Arbeitsvertrag
Bei einem Arbeitsvertrag handelt es sich um einen Vertrag, der die genauen Arbeitspflichten des Arbeitnehmers klärt und auch die Pflichten erläutert, die ein Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer hat. Um einen Vertrag zu schließen, reicht es völlig aus, wenn sich der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer darüber einig sind, etwas zu tun, wofür ein anderer etwas bekommt.
Die wesentlichen Punkte, die der Arbeitsvertrag regeln soll, sind:
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Wann und wie lange soll der Arbeitnehmer arbeiten?
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Wie viel Geld bekommt der Arbeitnehmer für seine Leistung?
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Um welche Art von Arbeit handelt es sich?
Wenn diese Punkte besprochen sind, gilt in aller Regel sogar ein mündlicher Vertrag. Mehr Punkte müssen bei einem Arbeitsvertrag grundsätzlich auch nicht in einer schriftlichen Ausführung stehen. Aber in der heutigen Zeit sind die Arbeitsverträge meist mehrere Seiten lang, und im Arbeitsvertrag sind so viele kleingedruckte Nebenbestimmungen aufgelistet, dass man sich wirklich die Zeit nehmen sollte, alle diese Punkte genau zu lesen. Denn diese Stolperfallen in einem Arbeitsvertrag können dem Arbeitnehmer in der Folge durchaus zum Verhängnis werden.
Grundsätzlich gilt: Ein Arbeitsvertrag darf einen Arbeitnehmer nicht in den gesetzlichen Bestimmungen benachteiligen. Dieses betrifft beispielsweise den Mindesturlaub, welcher in Deutschland gesetzlich geregelt ist, aber auch bei tarifgebundenen Betrieben die entsprechenden tariflichen Vereinbarungen hinsichtlich Lohnhöhe usw.
Arbeitsvertrag gibt die betrieblichen Regeln an
Wer einen Arbeitsvertrag unterschieben hat, der sollte ganz genau wissen, dass dieser Arbeitsvertrag die betrieblichen Regeln vorschreibt und dass er laut Vertrag an diese betrieblichen Regeln gebunden ist.
So werden im Arbeitsvertrag z. B. als betriebliche Regelung die Arbeitszeiten vorgeschrieben. Dementsprechend hat der Arbeitgeber das Recht, die Einhaltung dieser mit einer Zeiterfassung wie etwa einer Stechuhr zu überprüfen. Aber auch Dinge wie Gleitzeiten bei der Arbeitszeit können im Vertrag festgeschrieben werden.
Des Weiteren kann als betriebliche Regelung das Nutzen von Sozialeinrichtungen festgelegt werden – z. B. wie lange man die Betriebssauna benutzen darf oder wie die Nutzung eines Betriebsbusses von statten geht.
Im Arbeitsvertrag wird im Rahmen der betrieblichen Regelungen auch festgelegt, wie viele Überstunden oder Mehrarbeit man zu leisten hat und welche besondere Vergütung für diese Überstunden gezahlt wird. Es darf jedoch in Arbeitsverträgen nie gegen gültige Tarifverträge verstoßen werden. Auch Klauseln, die gegen geltendes Recht verstoßen, sind unzulässig.
Rechte des Arbeitnehmers
Auch wenn es in einem Arbeitsvertrag verschiedene Punkte gibt, die mit einer Auskunftspflicht des Vertragsnehmers verbunden sind, so trifft dies längst nicht auf alle Punkte zu. Es gibt Informationen, die in einem Arbeitsvertrag nicht abgefragt werden dürfen, da sie z. B. zu sehr in den intimen Bereich gehen bzw. weil sie das Persönlichkeitsrecht betreffen und entsprechend verletzten würden.
So besteht im Arbeitsvertrag beispielsweise keine Auskunftspflicht darüber, was der Arbeitnehmer in seiner Freizeit macht und ob er schon einmal Straftaten begangen hat (Berufe mit Anspruch auf einen polizeiliches Führungszeugnis ausgenommen!). Gefährliche Hobbys wie etwa Fallschirmspringen, Skifahren und ähnliches müssen also nicht erwähnt werden. Solange diese Dinge keine direkte Wirkung auf das Arbeitsverhältnis haben. muss man es dem Arbeitgeber auch nicht sagen oder als Passus in den Arbeitsvertrag mit hineinschreiben.
Eine wichtige Ausnahme bei der Auskunftspflicht gibt es: Eine Schwangerschaft muss dem Arbeitgeber rechtzeitig gemeldet werden. Diesbezüglich bestehen bei Schwangerschaften bestimmte rechtliche Schutzvorschriften, z. B. ein Nachtarbeitsverbot. Verstößt der Arbeitgeber dagegen, kann er zur Rechenschaft gezogen werden.
Pflichten des Arbeitsnehmers
Natürlich hat der Arbeitnehmer die Pflicht, seine Tätigkeit sorgfältig, verantwortungssvoll und im Interesse des Arbeitgebers auszuführen. Tut er dies nicht, kann eine sogenannte interne Haftung zur Anwendung kommen.
Das bedeutet: Für Schäden oder Unfälle, die ein Arbeitnehmer während der Arbeitszeit verursacht, der ansonsten seine Arbeitspflichten immer ordentlich ausgeführt hat, haftet grundsätzlich der Arbeitgeber. Wenn der Arbeitnehmer aber bewusst nachlässig ist und seinen vertraglichen Pflichten nicht ordentlich nachkommt, kann er im Rahmen einer internen Haftung belangt werden. Zu den entsprechenden Maßnahmen zählen Lohnminderung, Schadensersatz oder sogar die Kündigung.
Den Lohn darf der Arbeitgeber aber erst dann mindern, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeit bewusst und absichtlich falsch ausführt. Dies muss vom Arbeitgeber entsprechend bewiesen werden können, und die Verfehlung darf nicht nur einen Ausnahmefall darstellen. Sind diese Voraussetzungen gegeben, ist jedoch eine vorherige Abmahnung durch den Arbeitgeber zwingend notwendig, bevor weitere Maßnahmen ergriffen werden dürfen.
Fazit
Als Arbeitnehmer sollte man sich seiner Rechte und Pflichten unbedingt bewusst sein. Dies schützt einerseits vor Fehltritten, die entsprechende Folgen wie etwa Abmahnungen oder sogar die Kündigung nach sich ziehen können, zeigt andererseits aber auch, wie weit der Arbeitgeber gehen darf – und was er eben nicht darf.
Genauere Informationen zu den Rechten und Pflichten des Arbeitgebers können bei den Arbeitnehmerverbänden und Gewerkschaften eingeholt werden. Hier sind auch detaillierte Beratungen für den jeweiligen Einzelfall möglich.
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Bild von succo auf Pixabay