Haus geerbt – was jetzt tun?

Wer plötzlich und unerwartet Besitzer einer Immobilie wird, der hat normalerweise Grund zur Freude. Es sei denn, es handelt sich um ein geerbtes Haus. Hier ist der Anlass in der Regel ein trauriger, nämlich der Tod eines Verwandten oder sonstigen Angehörigen. Oft ist die Verwirrung in diesem Fall groß, da der Erbe überhaupt nicht damit gerechnet hat. Was nun zu tun ist, erklärt unser Ratgeber.

Erste Schritte nach dem Erbe

Wenn Sie ein Haus geerbt haben, stehen Sie sicherlich vor vielen Fragen und Herausforderungen. Im ersten Schritt sollten Sie sich zunächst einmal Klarheit darüber verschaffen, was Sie überhaupt geerbt haben und was in Zukunft damit passieren soll.

Sichten Sie sämtliche Verträge und Dokumente, die Sie über die Immobilie bekommen. Ist diese überhaupt frei von finanziellen Lasten? Gibt es irgendwelche Einschränkungen oder Verträge mit Drittparteien, die Sie bei der Verwertung der Immobilie beachten müssen? Es ist extrem wichtig, all diese Fragen zu klären. Falls Sie sich dies nicht selbst zutrauen, so hilft Ihnen ein Profi, zum Beispiel ein auf Immobilienrecht spezialisierter Anwalt.

Haus entrümpeln

Im nächsten Schritt geht es darum, die Immobilie für die weitere Verwertung vorzubereiten. Entscheiden Sie, was im Objekt bleiben soll und was entrümpelt werden kann. Die Entrümpelung können Sie selbst vornehmen oder einen Profi damit beauftragen – zum Beispiel für die Wohnungsauflösung in Berlin. Wenn Sie das Objekt verkaufen wollen, lohnt es sich, einen kleinen Prozentsatz des Kaufpreises dafür aufzuwenden, die Entrümpelung von einem professionellen Unternehmen durchführen zu lassen. Sie sparen sich damit viel Arbeit, Zeit und Nerven.

Haus geerbt – was soll ich jetzt machen?

Das Erbrecht ist für Laien oft undurchschaubar. Wenn mehrere Erben vorhanden sind, sind Konflikte oft vorprogrammiert. Wenn Sie ein Haus erben, stellen Sie sich möglicherweise die Frage, ob Sie es behalten oder verkaufen sollen. Sind mehrere Erben vorhanden, bestehen vielleicht Meinungsverschiedenheiten. Hier ist es von großem Vorteil, gemeinsam den Rat von unabhängiger Seite einzuholen.

Viele Milliarden Euro werden jährlich in Deutschland vererbt, wobei es bei nicht wenigen Erbschaften zu Problemen und Streitigkeiten kommt. In einigen Fällen trägt auch der Erblasser dazu bei, dass die Erbschaft nicht so problemlos wie erhofft abgewickelt werden kann. Denn im Zusammenhang mit dem Testament gibt es einige Punkte zu beachten, damit die Abwicklung der Erbschaft möglichst reibungslos verlaufen kann.

Zunächst einmal ist eine Grundvoraussetzung dafür, dass die Erbschaft möglichst schnell abgewickelt werden kann, dass das Testament rechtlich einwandfrei und eindeutig verfasst worden ist. Nicht notwendig ist es, dass das Testament beim Notar hinterlegt wird, denn auch ein „Letzter Wille“, der zum Beispiel im Haus des Erblassers aufbewahrt wurde, ist rechtsgültig. Wichtig ist hingegen, dass das Testament alle notwendigen Formalien enthält, wie zum Beispiel die Unterschrift des Erblassers. Darüber hinaus ist natürlich ebenfalls wichtig, dass die Erben im Testament namentlich genannt werden und auch ein Datum der Ausstellung sollte vorhanden sein. Wichtig ist ebenfalls, dass im Testament kein naher Angehöriger enterbt wird, denn dies ist in der Regel nur in Ausnahmen möglich. Falls es mehrere Testamente gibt, weil der Erblasser seine Meinung zwischenzeitlich vielleicht geändert hat, ist es umso wichtiger, das anhand des Datums klar zu erkennen ist, welches das zuletzt verfasste Testament ist, denn nur dieses ist letztendlich gültig.

Erben sollten sich relativ schnell einigen

Neben dem Testament ist auch das Umgehen der Erben untereinander von großer Bedeutung, wenn die Erbschaft möglich schnell abgewickelt werden soll. Denn oftmals gibt es leider Streitigkeiten unter den Erben, sodass sich die Erbschaft letztendlich teilweise sogar über mehrere Jahre hinziehen kann. Ist Immobilieneigentum vorhanden, so macht es in vielen Fällen Sinn, die entsprechende Immobilie zu verkaufen, so dass der Verkaufserlös zu den jeweils vorgesehenen Anteilen an die verschiedenen Erben verteilt werden kann. Oftmals kann auch ein neutraler Schlichter helfen, falls es Streitigkeiten zwischen den Erben gibt. Zur schnellen Abwicklung des Erbes kann unter Umständen beitragen, dass eindeutig zu erkennen ist, ob ausschließlich Vermögen vorhanden ist, oder ob der Erbe auch Schulden übernehmen würde.

Weitere Erben nach dem Immobilienerbe auszahlen

Meistens sind es mehrere Parteien, die sich die Erbschaft untereinander aufteilen müssen. Bei einem Immobilienerbe führt dies häufig dazu, dass ein Erbe die anderen Erben auszahlen muss. Wenn sich mehrere Parteien ein Immobilienerbe teilen müssen, führt dies in der Praxis häufig dazu, dass es einen Erben gibt, der Eigentümer der Immobilie wird und die anderen Erben zuvor auszahlen muss. Erben drei Kinder beispielsweise von ihrem verstorbenen Vater ein Haus, welches einen aktuellen Verkehrswert von 300.000 Euro hat, so würde jedes der drei Kinder im Grunde den Gegenwert von 100.000 Euro erben. Entschließt sich nun beispielsweise der Sohn, die Immobilie zu bewohnen und deren Eigentümer zu werden, so müsste er an seine zwei Schwestern jeweils 100.000 Euro zahlen bzw. den im Einzelfall ermittelten Wert des Hauses. Soll eine solche Auszahlung der übrigen Erben stattfinden, muss der neue Immobilieneigentümer oftmals ein Baudarlehen aufnehmen, da selten die finanziellen Mittel vorhanden sind, um Beträge im sechsstelligen Bereich liquidieren zu können.

Fazit

Wie Sie an unserem Ratgeber ersehen können, ist  die Erbschaft einer Immobilie nicht immer ein Grund zur Freude – nicht nur aufgrund des Todes des Erblassers, sondern auch wegen der Umstände, die dadurch auf Sie zukommen können. Nehmen Sie sich unseren Ratgeber zu Herzen und befolgen Sie die hier beschriebenen Schritte, um die Erbschaft schnell und problemlos abwickeln zu können. Falls es mehrere Erben gibt und diese sich überhaupt nicht einigen können, könnte auch eine Vermietung der Immobilie mit anschließendem Teilen der Mieteinnahmen eine adäquate Lösung darstellen.

Bild von Alexandr Podvalny auf Pixabay

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